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FAQ

Behandlungszugang

Mit einer Überweisung ihres

Haus - oder Facharztes können sie bei uns einen Termin vereinbaren.

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Derzeit ist eine Bewilligung durch die ÖGK und BVAEB nicht nötig.

Wichtig!

Innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum muss die Behandlung begonnen werden ansonsten ist der Schein nicht mehr gültig.

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ACHTUNG:

Die SVS verlangt nach wie vor eine Bewilligung des Überweisungsscheins.

Diese Bewilligung holen wir gerne für sie ein.​

Rückerstattung

Kostenrückerstattung ÖGK

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Mit einer gültigen, ärztlichen Überweisung können Sie die Rechnung meiner Leistungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben damit Anspruch auf eine Teilrückerstattung von ca. 50%  der gesamten Therapiekosten.

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Private Krankenversicherungen erstatten meist 100% der Kosten zurück.

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Ablauf der Rückerstattung:

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Nach Einzahlung des Gesamten Rechnungsbetrags auf unser Konto können sie die Rechnung mit 

   Zahlungsbeleg
   Original-Überweisung
  •  Rückerstattungsformular

 an ihre Krankenkasse senden

(online oder per Post)

Sie erhalten dann den entsprechenden Betrag auf ihr Konto gutgeschrieben.​​

Hausbesuche

Für Patienten, welche nicht mehr selbständig mobil sind, bieten wir gerne Hausbesuche an.

Wichtig!

Um die Kosten für die Behandlung von der Kasse Rückerstattet zu bekommen, muss auf dem Überweisungsschein der Zusatz: Hausbesuch vermerkt sein. 

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